Immanuel Kant
Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten
Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich
seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet
ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel
des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich
seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe
Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch
der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil
der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen
(naturaliter
majorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum
es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es
ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch das für mich
Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt,
der für mich die Diät beurteilt u.s.w., so brauche ich mich ja
selbst nicht zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn
ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft
schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte
Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt
zur Mündigkeit, außerdem, daß er beschwerlich ist, auch
für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder,
die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben.
Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig
verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt
außer dem Gängelwagen, darin sie sie einsperrten, wagen durften:
so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen droht, wenn sie es versuchen,
allein zu gehen. Nun ist diese Gefahr zwar ebenso groß nicht, denn
sie würden durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein
ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern und schreckt gemeiniglich
von allen ferneren Versuchen ab.
Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm
beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat
sie sogar liebgewonnen und ist vor der Hand wirklich unfähig, sich
seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch
davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge
eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner
Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit.
Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über den schmalsten
Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu dergleichen freier Bewegung
nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige, denen es gelungen ist,
durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit herauszuwickeln
und dennoch einen sicheren Gang zu tun.
Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich;
ja, es ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich.
Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten
Vormündern des großen Haufens, finden, welche, nachdem sie das
Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen
Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes Menschen, selbst
zu denken, um sich verbreiten werden. Besonders ist hierbei, daß
das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht worden,
sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es von einigen seiner
Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu
aufgewiegelt worden; so schädlich ist es, Vorurteile zu pflanzen,
weil sie sich zuletzt an denen selbst rächen, die oder deren Vorgänger
ihre Urheber gewesen sind. Daher kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung
gelangen. Durch eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem
Despotismus und gewinnsüchtiger und herrschsüchtiger Bedrückung,
aber niemals wahre Reform der Denkungsart zustandekommen; sondern neue
Vorurteile werden ebensowohl als die alten zum Leitband des gedankenlosen
großen Haufens dienen.
Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als
Freiheit;
und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen
mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen
Gebrauch zu machen.
Nun höre ich aber von allen Seiten rufen: räsoniert
nicht! Der Offizier sagt: räsoniert nicht, sondern exerziert!
Der Finanzrat: räsoniert nicht, sondern bezahlt! Der Geistliche: räsoniert
nicht, sondern glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: räsoniert,
so viel ihr wollt und worüber ihr wollt; aber gehorcht!) Hier
ist überall Einschränkung der Freiheit. Welche Einschränkung
aber ist der Aufklärung hinderlich? welche nicht, sondern ihr wohl
gar beförderlich? - Ich antworte: Der öffentliche Gebrauch
seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung
unter Menschen zustandebringen; der Privatgebrauch derselben aber
darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den
Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber
unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen,
den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt
macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen
ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernunft
machen darf. Nun ist zu manchen Geschäften, die in das Interesse des
gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanismus notwendig, vermittels
dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv verhalten
müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung
zu öffentlichen Zwecken gerichtet oder wenigstens von der Zerstörung
dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist nun freilich nicht erlaubt
zu räsonieren; sondern man muß gehorchen. Sofern sich aber dieser
Teil der Maschine zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar
der Weltbürgergesellschaft ansieht, mithin in der Qualität eines
Gelehrten, der sich an ein Publikum im eigentlichen Verstande durch Schriften
wendet: kann er allerdings räsonieren, ohne daß dadurch die
Geschäfte leiden, zu denen er zum Teile als passives Glied angesetzt
ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von
seinem Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit
oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er
muß gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt
werden, als Gelehrter über die Fehler im Kriegsdienste Anmerkungen
zu machen und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Der Bürger
kann sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar
kann ein vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet
werden sollen, als ein Skandal (der allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen
könnte) bestraft werden. Eben derselbe handelt demungeachtet der Pflicht
eines Bürgers nicht entgegen, wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit
oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffentlich seine
Gedanken äußert. Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen
Katechismusschülern und seiner Gemeinde nach dem Symbol der Kirche,
der er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf diese Bedingung angenommen
worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu,
alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über
das Fehlerhafte in jenem Symbol und Vorschlage wegen besserer Einrichtung
des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen. Es ist hierbei
auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden könnte. Denn,
was er zu Folge seines Amts, als Geschäftsträger der Kirche,
lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt
hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift
und im Namen eines andern vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: Unsere
Kirche lehrt dieses oder jenes; das sind die Beweisgründe, deren sie
sich bedient. Er zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine
Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung
unterschreiben würde, zu deren Vortrag er sich gleichwohl anheischig
machen kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist, daß darin
Wahrheit verborgen läge, auf alle Fälle aber wenigstens doch
nichts der innern Religion Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn
glaubte er das letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit
Gewissen nicht verwalten können; er müßte es niederlegen.
Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor
seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch; weil diese immer
nur eine häusliche, obzwar noch so große, Versammlung ist; und
in Ansehung dessen ist es, als Priester, nicht frei und darf es auch nicht
sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als Gelehrter,
der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt, spricht,
mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft,
genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen
Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn daß
die Vormünder des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig
sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten
hinausläuft.
Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa
eine Kirchenversammlung, oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich
unter den Holländern selbst nennt) berechtigt sein, sich eidlich untereinander
auf ein gewisses unveränderliches Symbol zu verpflichten, um so eine
unaufhörliche Obervormundschaft über jedes ihrer Glieder und
vermittels ihrer über das Volk zu führen und diese so gar zu
verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich. Ein solcher Kontrakt,
der immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte abzuhalten
geschlossen würde, ist schlechterdings null und nichtig; und sollte
er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage und die feierlichsten
Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht
verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand
zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich
so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern
zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung weiterzuschreiten.
Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche
Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen sind
also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und
frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen. Der Probierstein alles dessen,
was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in der
Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen könnte?
Nun wäre dieses wohl, gleichsam in der Erwartung eines bessern, auf
eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine gewisse Ordnung einzuführen;
indem man es zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen,
frei ließe, in der Qualität eines Gelehrten öffentlich,
d.i. durch Schriften, über das Fehlerhafte der damaligen Einrichtung
seine Anmerkungen zu machen, indessen die eingeführte Ordnung noch
immer fortdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen
öffentlich so weit gekommen und bewährt worden, daß sie
durch Vereinigung ihrer Stimmen (wenngleich nicht aller) einen Vorschlag
vor den Thron bringen könnte, um diejenigen Gemeinden in Schutz zu
nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu einer
veränderten Religionseinrichtung geeinigt hatten, ohne doch diejenigen
zu hindern, die es beim alten wollten bewenden lassen. Aber auf eine beharrliche,
von niemandem öffentlich zu bezweifelnde Religionsverfassung, auch
nur binnen der Lebensdauer eines Menschen, sich zu einigen und dadurch
einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung gleichsam
zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft
nachteilig zu machen, ist schlechterdings unerlaubt. Ein Mensch kann zwar
für seine Person, und auch alsdann nur auf einige Zeit, in dem, was
ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben; aber auf sie Verzicht
zu tun, es sei für seine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft,
heißt die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen
treten. Was aber nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen
darf, das darf noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen;
denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den gesamten
Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, daß
alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung
zusammen bestehe: so kann er seine Untertanen übrigens nur selbst
machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun nötig finden;
das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß nicht einer
den andern gewalttätig hindert, an der Bestimmung und Beförderung
desselben nach allem seinem Vermögen zu arbeiten. Es tut selbst seiner
Majestät Abbruch, wenn er sich hierin mischt, indem er die Schriften,
wodurch seine Untertanen ihre Einsichten ins reine zu bringen suchen, seiner
Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er dieses aus eigener höchsten
Einsicht tut, wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra grammaticos,
als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt so weit erniedrigt,
den geistlichen Despotismus einiger Tyrannen in seinem Staate gegen seine
übrigen Untertanen zu unterstützen.
Wenn denn nun gefragt wird: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten
Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung.
Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen genommen
schon imstande wären oder darin auch nur gesetzt werden könnten,
in Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern
sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß
jetzt ihnen doch das Feld geöffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten
und die Hindernisse der allgemeinen Aufklärung oder des Ausganges
aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit allmählich weniger
werden, davon haben wir doch deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist
dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung oder das Jahrhundert
Friederichs.
Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet,
zu sagen: daß er es für Pflicht halte, in Religionsdingen
den
Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen,
der also selbst den hochmütigen Namen der Toleranz von sich
ablehnt: ist selbst aufgeklärt und verdient von der dankbaren Welt
und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst das menschliche
Geschlecht der Unmündigkeit, wenigstens von seiten der Regierung,
entschlug und jedem frei ließ, sich in allem, was Gewissensangelegenheit
ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. Unter ihm dürfen verehrungswürdige
Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht, ihre vom angenommenen Symbol
hier oder da abweichende Urteile und Einsichten, in der Qualität der
Gelehrten, frei und öffentlich der Welt zur Prüfung darlegen;
noch mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht eingeschränkt
ist. Dieser Geist der Freiheit breitet sich auch außerhalb aus, selbst
da, wo er mit äußeren Hindernissen einer sich selbst mißverstehenden
Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor,
daß bei Freiheit für die öffentliche Ruhe und Einigkeit
des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen sei. Die Menschen arbeiten
sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit heraus, wenn man nur nicht
absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten.
Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, die des Ausganges
der Menschen aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich
in Religionssachen gesetzt: weil in Ansehung der Künste und
Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse haben, den Vormund über
ihre Untertanen zu spielen; überdem auch jene Unmündigkeit, so
wie die schädlichste, also auch die entehrendste unter allen ist.
Aber die Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt,
geht noch weiter und sieht ein: daß selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung
es ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft
öffentlichen
Gebrauch zu machen und ihre Gedanken über eine bessere Abfassung derselben,
sogar mit einer freimütigen Kritik der schon gegebenen, der Welt öffentlich
vorzulegen; davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch
kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.
Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt,
sich nicht vor Schatten fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes
zahlreiches Heer zum Bürgen der öffentlichen Ruhe zur Hand hat,
- kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf: räsoniert,
so viel ihr wollt und worüber ihr wollt: nur gehorcht! So zeigt
sich hier ein befremdlicher, nicht erwarteter Gang menschlicher Dinge;
so wie auch sonst, wenn man ihn im großen betrachtet, darin fast
alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher Freiheit
scheint der Freiheit des Geistes des Volks vorteilhaft und setzt
ihr doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft
hingegen diesem Raum, sich nach allem seinem Vermögen auszubreiten.
Wenn denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den
sie am zärtlichsten sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum freien
Denken, ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählich zurück
auf die Sinnesart des Volks (wodurch dieses der Freiheit zu handeln
nach und nach fähiger wird) und endlich auch sogar auf die Grundsätze
der Regierung, die es ihr selbst zuträglich findet, den Menschen,
der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäß
zu behandeln.
Königsberg in Preußen,
den 30. Septemb. 1784.
Letzte Änderung am 11.11.1996
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